Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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1.26.2 Nutzungseigenverbrauch
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Die vorübergehende Verwendung von Gegenständen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, wenn diese Gegenstände ausschließlich für eine nach den Z 7 bis 25 steuerfreie Tätigkeit verwendet wurden, ist nicht steuerbar, da ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer ausschließlich steuerfreien Tätigkeit nicht zulässig ist.
Ein Versicherungsvertreter nutzt seinen im Unternehmen eingesetzten PC zu 40 % privat.
Die Umsätze des Versicherungsvertreters sind unecht steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994).
Die Privatnutzung des PC ist nicht steuerbar.