Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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1.16.6 Ausnahmen von der Steuerbefreiung
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Die Vermietung oder Nutzungsüberlassung von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (siehe Rz 1185 bis 1188), der Eigenverbrauch ist vom bis hingegen steuerpflichtig und unterliegt dem Normalsteuersatz. Ab ist der Eigenverbrauch nicht steuerbar.
Die Umsätze aus Beherbergung und
S. 291Camping unterliegen, ausgenommen der Eigenverbrauch, dem ermäßigten Steuersatz (siehe Rz 1378 und Rz 1379).
Die Vermietung von Betriebsvorrichtungen und die Garagierung sind mit dem Normalsteuersatz zu versteuern.