Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Steuerbefreiung für Anlagegold
772b
Mit Verordnung des BM für Finanzen wird jährlich bekannt gegeben, welche Goldmünzen die Kriterien für Anlagegold iSd § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb) UStG 1994 jedenfalls erfüllen.
Sind Münzen in diesem Verzeichnis angeführt, ist davon auszugehen, dass während des gesamten Zeitraumes, für den das Verzeichnis gilt, die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind. Die Aufzählung in dem Verzeichnis ist nicht abschließend. Ist eine Münze nicht in der Liste genannt, erfüllt sie aber nachweislich die oben angeführten Voraussetzungen, ist die Steuerbefreiung ebenfalls anwendbar.
Bei der Veräußerung
von ideellen Miteigentumsanteilen an einem Bestand an Anlagegold,
von Gewichtsguthaben an einem Goldbarrenbestand,
von Anlagegoldzertifikaten, oder
(Abtretung) von Ansprüchen auf Lieferung von Anlagegold,
von Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, und
von Terminkontrakten und im Freiverkehr getätigten Terminabschlüssen mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechtes an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen,
handelt es sich eb...