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Melhardt, Stefan, Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2016

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3399-2

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Umsatzsteuer-Handbuch 2016 (1. Auflage)

11.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen

641c

§ 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994 gilt nur für Leistungen an Nichtunternehmer. Werden solche Leistungen an Unternehmer erbracht, richtet sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 6 UStG 1994.

641d

Unter den Begriff „Arbeiten“ im Sinne des § 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994 fallen zB Werkleistungen oder/und Wartungsleistungen an Anlagen, Maschinen und KFZ. Verwendet der Unternehmer bei der Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes selbst beschaffte Stoffe, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind, ist keine Werkleistung, sondern eine Werklieferung gegeben (§ 3 Abs. 4 UStG 1994). Bei der Begutachtung beweglicher Gegenstände durch Sachverständige hat § 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994 Vorrang vor § 3a Abs. 14 Z 3 UStG 1994.

Umsatzsteuer-Handbuch 2016

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