Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Mitgliedsbeiträge
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„Echte“ Mitgliedsbeiträge sind Beiträge, welche die Mitglieder einer Personenvereinigung nicht als Gegenleistungen für konkrete Leistungen, sondern für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks zu entrichten haben. Da in diesem Fall kein Leistungsaustausch vorliegt, stellen diese „echten“ Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerbares Entgelt dar.
Bei den Mitgliedsbeiträgen an die land- und forstwirtschaftlichen Maschinenringe kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass der vom einzelnen Mitglied zu leistende jährliche Mitgliedsbeitrag (der auch allfällige betriebsbezogene Zuschläge, zB Hektarzuschläge, umfassen kann), höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 40 Euro, einen „echten“, nicht steuerbaren Mitgliedsbeitrag darstellt.
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Davon zu unterscheiden sind „unechte“ Mitgliedsbeiträge. Dabei handelt es sich - unabhängig von ihrer Bezeichnung - um Leistungen eines Mitglieds, denen eine konkrete Gegenleistung der Personenvereinigung gegenübersteht. Die Leistungen der Personenvereinigung, die für „unechte“ Mitgliedsbeiträge erbracht werden, sind steuerbar.
Besteht der Gemeinschaftszweck in der Erbringung besonderer Einzelleistungen gegenüber den einzelnen M...