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Initiativantrag zu Energiekrisenbeitrag-Strom und Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger eingebracht
Am wurde der Initiativantrag für ein Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger und Einkommensteuergesetz (3024/A) im Nationalrat eingebracht und dem Finanzausschuss zugewiesen.
Durch das EKBSG soll der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S), durch das EKBFG der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-F) näher geregelt werden. Beide Gesetze gehen auf die EU-Notfallmaßnahmenverordnung (VO [EU] 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, ABl L 261 vom , S 1) zurück. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten einerseits dazu, eine befristete Maßnahme einzuführen, um Verzerrungen zu vermeiden, die zwischen den Erzeugern von Strom innerhalb der EU im Fall von unkoordinierten Obergrenzen für Markterlöse aus der Erzeugung von Strom in Anlagen mit niedrigeren Grenzkosten wie erneuerbare Energien, Kernkraft oder Braunkohle (inframarginale Erzeugungsanlagen) entstehen können. Andererseits verpflichtet die Verordnung die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Umsetzung des befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrags zu setzen.
Außerdem soll durch eine Ergänzung in § 124b Z 356 EStG die Möglichkeit zur Geltendmachung der degressiven...