Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Judikatur EuGH zu Art. 28:
, Ablessio
Voraussetzungen für die Nichtzuerkennung einer UID-Nr.
Die Art. 213, 214 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie es der Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats verwehren, einer Gesellschaft die Zuteilung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer nur deshalb zu versagen, weil sie nach Ansicht dieser Verwaltung nicht über die materiellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um die angegebene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, und der Inhaber der Anteile dieser Gesellschaft bereits mehrfach eine solche Nummer für Gesellschaften erhalten hat, die nie wirklich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und deren Anteile kurz nach der Zuteilung dieser Nummer übertragen wurden, ohne dass die betreffende Steuerverwaltung anhand objektiver Anhaltspunkte dargelegt hat, dass ernsthafte Anzeichen fürS. 892 den Verdacht bestehen, dass die zugeteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer in betrügerischer Weise verwendet werden wird. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu würdigen, ob die Steuerverwaltung ernsthafte Anzeichen für das Vorliegen eines Risikos der Steuerhinterziehung im Ausgangsver...