Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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1. Ausschluss der Differenzbesteuerung
4236
Die Differenzbesteuerung ist auch bei Lieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet anzuwenden. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen findet keine Anwendung. Es darf keine Rechnung mit einem Hinweis auf die Steuerfreiheit gelegt werden.
4237
Ausgeschlossen ist die Anwendung der Differenzbesteuerung
auf die Lieferung und den Eigenverbrauch eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat oder innergemeinschaftlich verbracht hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer oder das innergemeinschaftliche Verbringen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist und
auf die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 Abs. 8 und 9 UStG 1994. Siehe Art. 1 Rz 3667 bis 3685.
Beispiel:
Der Kraftfahrzeughändler G in Graz veräußert ein Kfz an einen belgischen Privaten, der das Fahrzeug nach Belgien verbringt, um 32.000 €.
G hat das Kfz mit einem Kilometerstand von 5.000 km von einem Privaten um 26.000 € erworben.
Die Differenzbesteuerung kommt nicht zur Anwendung, da eine innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Kraftfahrz...