Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Judikatur EuGH zu § 2:
, Saudacor
Behandlung von Dienstleistungen im Bereich der Planung und Verwaltung eines regionalen Gesundheitsdienstes, die von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts erbracht werden; Auslegung des Begriffs der sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
1. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die darin besteht, dass eine Gesellschaft an eine Region gemäß Programm-Verträgen, die sie mit ihr geschlossen hat, Dienstleistungen im Bereich der Planung und Verwaltung des regionalen Gesundheitsdienstes erbringt, eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung darstellt.
2. Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die darin besteht, dass eine Gesellschaft an eine Region gemäß Programm-Verträgen, die sie mit ihr geschlossen hat, Dienstleistungen im Bereich der Planung und Verwaltung des regionalen Gesundheitsdienstes erbringt, unter der Annahme, dass sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie darstellt, von der ...