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Melhardt, Stefan, Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2016

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3399-2

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Dokumentvorschau
Umsatzsteuer-Handbuch 2016 (1. Auflage)

S. 848Art. 11. Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

(1) Der Unternehmer ist zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet für:

1.

steuerfreie Lieferungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1;

2.

Lieferungen im Sinne des Art. 2;

3.

sonstige Leistungen, die gemäß Art. 3a Abs. 1 im Inland ausgeführt werden;

4.

Lieferungen, die gemäß Art. 3 Abs. 3 im Inland ausgeführt werden. In Fällen der Z 1 und 2 ist die Rechnung bis spätestens am fünfzehnten Tag des Kalendermonates, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist, unter Hinweis auf die Steuerfreiheit auszustellen. Besteht eine Verpflichtung gemäß Z 3 muss die Steuer gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden. (BGBl. I Nr. 118/2015)

(2) Wird in Rechnungen über steuerfreie Lieferungen im Sinne des Art. 7 abgerechnet, so sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers anzugeben. Das gilt nicht in den Fällen des Art. 1 Abs. 7 und des Art. 2.

(3) Rechnungen über die innergemeinschaftlichen Lieferungen von neuen Fahrzeugen an die nicht in Art. 1 Abs. 2 Z 2 genannten Erwerber müssen die in Art. 1 Abs. 8 und 9 bezeichneten Merkmale enthalten. Das gilt auch in den Fällen des Art. 2.

(4) Verei...

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