Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelles zur Konteneinschau: Bewilligungs- und Rekursverfahren
Eine Analyse der jüngeren Judikatur
Die Abgabenbehörde ist gemäß § 8 Abs 1 KontRegG berechtigt, in einem Ermittlungsverfahren über Tatsachen einer Geschäftsverbindung von Kreditinstituten Auskunft zu verlangen. Ein diesbezügliches Auskunftsverlangen muss durch das BFG mit Beschluss bewilligt werden. Rechtsschutz gegen diese Bewilligung bietet – was für das Abgabenverfahrensrecht völlig untypisch ist – ein Rekursverfahren. Ein sich schon seit dem Jahr 2020 ziehendes Verfahren zur Konteneinschau scheint nun sein – zumindest vorläufiges – Ende gefunden zu haben und bietet Anlass dazu, die Besonderheiten der Konteneinschaubewilligung und des damit zusammenhängenden Rekursverfahrens näher zu beleuchten.
1. Anlassverfahren
Im Zuge eines Abgabenverfahrens beantragte das Finanzamt bereits im Dezember 2020 die Bewilligung einer Konteneinschau betreffend mehrere Konten, hinsichtlich derer der Abgabepflichtige entweder Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigter war. Zunächst wurde diese Einschau vom BFG mit Beschluss des Einzelrichters bewilligt. Folglich wurde jedoch einem vom Abgabepflichtigen dagegen eingelegten Rekurs Folge gegeben, weil das Parteiengehör nicht gewahrt wurde. Der Abgabepflichtige wurde nämlich nicht gesondert mit der Absicht der...