Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Judikatur EuGH zu Art. 3a:
, SMK
Dienstleistungen an beweglichen körperlichen Gegenständen bis
Art. 55 der Richtlinie 2006/112/EG in der bis zum geltenden Fassung ist dahin auszulegen, dass er unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nichtS. 827 zur Anwendung kommt, unter denen der Dienstleistungsempfänger sowohl in dem Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistungen tatsächlich bewirkt wurden, als auch in einem anderen Mitgliedstaat und anschließend nur noch im letztgenannten Mitgliedstaat über eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verfügte, und unter denen die beweglichen körperlichen Gegenstände, an denen diese Dienstleistungen bewirkt wurden, nicht im Anschluss an diese Dienstleistungen, sondern nach dem späteren Verkauf dieser Gegenstände nach Orten außerhalb des Mitgliedstaats, in dem diese Dienstleistungen tatsächlich ausgeführt wurden, versandt oder befördert wurden.