Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Judikatur EuGH zu Art. 3:
, Fonderie
Ort der Lieferung bei Bearbeitung des Gegenstandes
Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in der durch die Richtlinie 95/7/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Ort der Lieferung eines Gegenstands, der von einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Erwerber verkauft wird und den der Verkäufer durch einen in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleister einer Endbearbeitung unterziehen lässt, mit der die Eignung des Gegenstands für die Lieferung hergestellt werden soll, bevor er ihn durch diesen Dienstleister zum Erwerber befördern lässt, als in dem Mitgliedstaat der Niederlassung des Erwerbers gelegen anzusehen ist.
, Dresser Rand
Arbeiten an einem Gegenstand iZm Verbringungen
Art. 17 Abs. 2 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass ein Gegenstand, nachdem die Arbeiten an ihm im Mitgliedstaat der Beendigung seiner Versendung oder Beförderung vorgenommen worden sind, zwingend an den Steuerpflichtigen in dem Mitgliedstaat zurückgesandt werden muss, von dem aus er ursprü...