Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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UStR zu Art. 2:
3697
Die Tatsache, dass im Inland ein neues Fahrzeug geliefert wird und dieses im Rahmen der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, begründet bzgl der Fahrzeuglieferung die Unternehmereigenschaft des Lieferers. Die Lieferung findet stets im Rahmen des Unternehmens statt und fällt gem Art. 6 Abs. 5 UStG 1994 nicht unter die Befreiungsbestimmung für Kleinunternehmer. Bzgl der Definition „neues Fahrzeug“ siehe Art. 1 Rz 3667 bis 3675, 3676 bis 3685.
3698
Der Fahrzeuglieferer hat gemäß Art. 21 UStG 1994 für den Voranmeldungszeitraum, in dem er die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung tätigt, eine UVA abzugeben, in der er einerseits die steuerfreie innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferung und andererseits die nach Art. 12 Abs. 3 UStG 1994 zustehenden Vorsteuern anzuführen hat.
Bezüglich der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge siehe Art. 1 Rz 3658.
Betreffend die Steuerfreiheit der Fahrzeuglieferung nach Art. 6 Abs. 1 UStG 1994 siehe Art. 1 Rz 3651 bis 3657.
Hinsichtlich der Rechnungsausstellung durch den Fahrzeuglieferer siehe Art. 11 Rz 4046 bis 4055.
Bezüglich des Vorsteuerabzuges für den Fahrzeuglieferer siehe Art. 12 Rz 4077 bis 4085.
Hinsichtlich der Meldepflicht bei Lieferung neuer Fahrzeuge siehe die Verordnung des BMF betreff...