Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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6. Steuersatz, Steuerbefreiung
3316
Lieferungen eines Wiederverkäufers in ein Drittland sind unter den Voraussetzungen des § 7 UStG 1994 umsatzsteuerfrei. Bei der Differenzbesteuerung unterliegt die Bemessungsgrundlage dem Normalsteuersatz nach § 10 Abs. 1 und 4 UStG 1994.
Steuersatz für Kunstgegenstände siehe Rz 1354.
Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen siehe Art. 24 Rz 4251.
Randzahlen 3317 bis 3320: Derzeit frei.