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2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen
Der Nationalrat hat am den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen. Eingebaut wurden die Homeoffice-Regelungen und die Verlängerung der Steuerstundungen per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket, das 2. COVID-19-StMG, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt. Das betrifft etwa die weitere Gewährung des Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen können weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer steuerfrei ausbezahlt werden, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden. Die Befreiung von Gebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen wird ebenso verlängert wie die Sonderregelungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen bzw finanzstrafrechtlichen Amtshandlungen. Schließlich werden die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von Ethanol verlängert, um die Herstellung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen. Außerdem wird zur Investitionsprämie nur die Frist für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um dr...