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Melhardt, Stefan, Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2015

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3181-3

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Umsatzsteuer-Handbuch 2015 (1. Auflage)

S. 446Judikatur VwGH zu § 11:

Eine falsche Adresse in der Rechnung stellt einen Rechnungsmangel dar; ein Ziffernsturz bei Angabe der Hausnummer ist unschädlich, soweit eine eindeutige Rechnungszuordnung möglich ist

Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung dafür ist u.a., dass der Rechnung eindeutig die Unternehmer zu entnehmen sind, die einander als Leistungsempfänger einerseits und als Leistungserbringer andererseits gegenüber gestanden sind. § 11 Abs. 1 Z 1 und Z 2 (idF vor BGBl. I Nr. 112/2012) UStG 1994 erfordern für die eindeutige Feststellung der beteiligten Unternehmer bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Wie der Verwaltungsgerichtshof im hg. Erkenntnis vom , 2004/15/0069, ausgesprochen hat, kann somit auch die Angabe „nur“ einer falschen Adresse nicht als „kleiner“, dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden. Sowohl Name als auch Adresse sind notwendige Rechnungsangabe...

Umsatzsteuer-Handbuch 2015

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