Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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Judikatur VwGH zu § 10:
Die Vermietung von Garagen unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz
Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung kommt Wohnungseigentumsgemeinschaften Unternehmereigenschaft zu, weil sie einerseits im eigenen Namen nach außen auftreten, Leistungen in Auftrag geben und bezahlen und andererseits dadurch nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werden, dass sie von den einzelnen Mitund Wohnungseigentümern den auf sie entfallenden Anteil an den Kosten erheben (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 99/15/0238, und Ruppe, UStG3, § 10 Tz. 79).
S. 398Nach der Übergangsbestimmung des Art. 28 Abs. 2 lit. j der RL 77/388/EWG (6. EGRL) idF der RL 2000/17/EG des Rates vom , ABl L 84/24, darf die Republik Österreich auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke unbefristet einen ermäßigten Steuersatz anwenden (vgl. nunmehr Art. 117 Mehrwertsteuersystemrichtlinie, 2006/112/EG). Demnach bestimmt § 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994, dass sich der Umsatzsteuersatz für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme, auf 10 % ermäßigt. Dies gilt in gleicher Weise im Rahme...