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Amtshaftung für gesetzwidrige COVID-19-Maßnahmen im Frühjahr 2020?
Entscheidung: 1 Ob 75/22v.
Norm: COVID-19-Maßnahmenverordnung.
Es besteht kein Amtshaftungsanspruch einer betroffenen Unternehmerin gegenüber dem Bund infolge Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der in der ersten Phase der Pandemie erlassenen COVID-19-Maßnahmenverordnung, weil der VfGH mangels entsprechender Dokumentation im Verordnungsakt nicht beurteilen konnte, welche Umstände im Hinblick auf welche Entwicklungen von COVID-19 den Gesundheitsminister bei seiner Entscheidung geleitet haben.