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SWK 20-21, 25. Juli 2021, Seite 1082

Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandstätigkeiten

Entscheidung: Ra 2019/13/0101 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 16, 20 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger war – unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes – mehrere Monate in der Schweiz tätig. Er machte Verpflegungsmehraufwendungen (aufgrund des Kaufkraftverlusts), Ausgaben für die erste und letzte Fahrt (Umzugskosten) und für Familienheimfahrten (höher als der Deckel gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit d EStG) als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versagte die Anerkennung dieser Aufwendungen.

Das BFG wies die erhobene Beschwerde ab und hielt zum Verpflegungsmehraufwand fest, dass bei einer Tätigkeit am Arbeitsort das Entgelt den allenfalls höheren Lebenserhaltungskosten angepasst sei.

Rechtliche Beurteilung:Verpflegungsmehraufwendungen: Strittig ist im vorliegenden Fall, inwieweit eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand aufgrund eines Kaufkraftverlusts bei länger andauernden Auslandsaufenthalten möglich ist. Dafür ist zunächst erforderlich, dass im konkreten Fall tatsächlich ein Mehraufwand aufgrund eines Kaufkraftverlusts eingetreten ist. Dazu hat das BFG keine Feststellungen getroffen. Zur Berücksichtigung von Verpflegungsmeh...

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