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SWK 3, 20. Jänner 2023, Seite 112

Vermittlungen von Garantieverlängerungen sind als befreite Versicherungsumsätze bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes zu berücksichtigen

Entscheidung: Rádio Popular – Electrodomésticos SA, C-695/19.

Norm: Art 174 Abs 2 lit b und c MwStSyst-RL.

Art 174 Abs 2 lit b und c MwStSyst-RL iVm Art 135 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er auf Umsätze, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Haupttätigkeit, die im Verkauf von Haushaltsgeräten sowie Informatik- und Telekommunikationsartikeln an Verbraucher besteht, mit der Vermittlung des Verkaufs von Garantieverlängerungen erzielt, keine Anwendung findet, mit der Folge, dass der Betrag dieser Umsätze im Nenner des Bruchs für die Berechnung des Pro‑rata‑Satzes des Vorsteuerabzugs iSd Art 174 Abs 1 MwStSyst-RL nicht unberücksichtigt bleiben darf.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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