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Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit mehr als drei Beteiligten ab 1. 1. 2023
Erleichterungen und mögliche Stolpersteine
Die Anwendung der Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte erfährt durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 mit Wirkung ab eine Neuerung. Diese Neuerung eröffnet einerseits mehr Gestaltungsspielraum bei Reihengeschäften, da in gewissen Lieferkonstellationen Registrierungs- und Meldepflichten im Bestimmungsmitgliedstaat vermieden werden können. Andererseits werden sich dadurch einige (zusätzliche) Risikofelder – nicht zuletzt auch iZm finanzstrafrechtlichen Konsequenzen – ergeben, da nämlich nicht nur die Rechtslage im Bestimmungsmitgliedstaat entscheidend sein wird, sondern auch die des Mitgliedstaates des Erwerbers.
1. Umsatzsteuerrechtliche Grundlagen
1.1. Rechtslage vor dem
Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt und die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden. Das gilt auch, wenn der letzte Unternehmer eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt. Der mittlere Unternehmer wird als Erwerber u...