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Das Lehrberufspaket 2014
Einschlägige Verordnungen sind am 1. 7. 2014 in Kraft getreten
Mit sind die Verordnungen des Lehrberufspakets 2014 in Kraft getreten. Die Ausbildungsordnungen folgender Lehrberufe werden geändert: „Friseur/-in und Perückenmacher/-in (Stylist/-in)“ sowie „pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz“. Der Ausbildungsversuch im Lehrberuf „zahnärztliche Fachassistenz“ wird verlängert.
1. Ausbildungsordnung Friseur/-in und Perückenmacher/-in (Stylist/-in)
Rechtsgrundlage ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) [Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)-Ausbildungsordnung], BGBl. II Nr. 135/2014, ausgegeben am , in Kraft getreten am .
Durch die Neuordnung der Ausbildungsordnungen werden zeitgemäße Arbeitstechniken berücksichtigt und die Berufsbildinhalte den Anforderungen der modernen Wirtschaft angepasst.
So werden etwa folgende Berufsbildpositionen beim Lehrberuf „Friseur“ neu eingefügt: Kenntnis über das Erstellen von Wimpernverlängerung und Wimpernverdichtung (Berufsbildposition 14) sowie Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich (Berufsbildposition 29).
Die „...