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Verteilte Versteuerung kumuliert anfallender Einkünfte
Gebotene Versteuerung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip
Die COVID-19-Krise hat teilweise zu temporären Verschiebungen von Einkünften geführt: So wurde etwa Mietern ein Zahlungsaufschub (sogar mehrfach) gewährt, ebenso Kreditnehmern. Infolge des Zahlungsaufschubs kann es insbesondere bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern in einem Jahr zum kumulierten Anfall von Einkünften kommen, die sachlich mehrere Jahre betreffen. In der Folge können sich im einkommensteuerlichen Bereich unerwünschte Progressionseffekte ergeben, die zu korrigieren wären. Hierfür könnte man auf bereits in § 37 EStG vorhandene Instrumentarien zurückgreifen.
1. Wirtschaftspolitisches Umfeld
Die COVID-19-Krise hat zahlreiche Unternehmen in Liquiditätsprobleme gebracht. So werden für Mieter, sofern es nicht überhaupt zu einem (partiellen) Entfall des Mietzinses kommt, gesetzliche Zahlungsaufschübe eingeräumt bzw eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten infolge der Nichtzahlung der Miete vorgesehen. Ebenso wird im Kreditbereich den Kreditnehmern das Recht auf Aussetzung von Ratenzahlungen eingeräumt, das zu einer Verlängerung der Kreditdauer und einer Verschiebung der Zinszahlungen in die Zukunft führt. Aber auch in Branchen, in denen keine gesetzlichen Regelungen für Zahlungsaufschübe, Stund...