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Vom Arbeitszimmer zum Homeoffice
Über den schwierigen Umgang mit einfachen Gesetzesbegriffen
SWK-Leser Mag. Gerald Grübl, Steuerberater in Zwettl, schreibt uns anlässlich der steuerlichen Neuregelung des Homeoffice:
Ein einfacher Gesetzesbegriff ist ein Begriff, bei dem die kausalen Zusammenhänge eindeutig sind und allgemein verständlich nachvollzogen werden können (in Anwendung des Cynefin-Modells). Der Werbungskostenbegriff des § 16 EStG ist so ein einfacher Gesetzesbegriff: Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Satz 1 EStG, berufliche Veranlassung von Ausgaben).
Berufliches Arbeiten im Arbeitszimmer und Homeoffice dient der Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen aus dieser beruflichen Tätigkeit; somit dienen die damit zusammenhängenden Aufwendungen oder Ausgaben der Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der Werbungskostenbegriff umfasst in seiner Definition damit auch die Ausgaben des Dienstnehmers für sein Homeoffice.
Erst § 20 Abs 1 Z 2 EStG macht auf Basis von Gesetzgebung und Judikatur aus dem häuslichen Arbeitszimmer und dem Homeoffice eine private Lebensführung und versagt die steuerliche Absetzbarkeit der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen. § 20 Abs 1 Z 2 EStG ist damit die „Anstandsdame“ im Einkommensteuergesetz, die sicherstellen soll, dass sich Berufliches nicht...