SWK-Spezial E-Commerce Paket 2021
1. Aufl. 2021
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5. Zollrechtliche Begleitmaßnahmen
Das enorme Wachstum des E-Commerce in den vergangenen Jahrzehnten hat auch aufgrund der Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen in Kleinsendungen von geringem Wert zu signifikanten Steuerausfällen der Mitgliedstaaten und zu einem wesentlichen Wettbewerbsnachteil von in der EU ansässigen Unternehmern, die nicht von dieser Steuerbefreiung profitieren konnten, geführt. Um diesen Nachteilen entgegenzuwirken, wurde unter anderem die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen in Kleinsendungen von geringem Wert abgeschafft. Damit sollen grundsätzlich alle Einfuhren von Gegenständen unabhängig vom Wert der Gegenstände der Umsatzsteuer unterliegen. In diesem Zusammenhang wurden daher zwei Vereinfachungsmaßnahmen für die Einfuhr von Gegenständen, deren Einzelwert der Waren je Sendung EUR 150 nicht übersteigt, eingeführt:
Sonderregelung für den Einfuhr-Versandhandel (sog Import-One-Stop-Shop)
Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (sog Zollanmeldung mit dem super-reduzierten Datensatz)
5.1. Import-One-Stop-Shop
Durch die Anwendung des IOSS soll es einem Lieferer, der Einfuhr-Versandhandelslieferungen von Gegens...