SWK-Spezial E-Commerce Paket 2021
1. Aufl. 2021
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4. Elektronische Schnittstelle
Ein Großteil der Versandhandelslieferungen von Gegenständen, die sowohl von einem Mitgliedstaat in einen anderen als auch aus dem Drittlandsgebiet in die Gemeinschaft erfolgen, wird durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem unterstützt. Häufig werden die Gegenstände auch in Warenlagern in der Gemeinschaft zwischengelagert. Zwar konnten die Mitgliedstaaten schon bisher bestimmen, dass eine andere Person als der Steuerschuldner in solchen Fällen gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Umsatzsteuer haftet, allerdings hat sich das als unzureichend für eine wirksame und effiziente Erhebung der Umsatzsteuer erwiesen. Zur Erreichung dieses Ziels und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Lieferer, Steuerverwaltungen und Abnehmer ist es daher erforderlich, die Unternehmer, die Versandhandelslieferungen von Gegenständen durch die Nutzung einer solchen elektronischen Schnittstelle unterstützen, bei der Erhebung der Umsatzsteuer auf diese Lieferungen einzubeziehen. Diese Unternehmer (im Folgenden „elektronische Schnittstellen“) sollen als die Personen gelten, die di...