SWK-Spezial Corona-Hilfsmaßnahmen
1. Aufl. 2021
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S. 6057. Überprüfung von Förderungen
Stefan Papst/Wolfgang Gurtner
7.1. Prüfungen auf Basis des COVID-19-Förderprüfungsgesetzes (CFPG)
7.1.1. Hintergrund, Gesetzwerdung
Mit dem 18. COVID-19-Gesetz wurde das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderprüfungsgesetz – CFPG) als Teil eines „Sammelgesetzes“ erlassen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses wurde die nachträgliche Kontrolle von Leistungen aufgrund des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG), welche ursprünglich nur die Kontrolle von Zuschüssen vorsah, auf Garantieübernahmen ausgedehnt.
Das CFPG soll – ausweislich der Begründung des Initiativantrages – eine „effiziente nachträgliche Kontrolle von Förderungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie durch eine Prüfung eines Finanzamtes im Zuge einer Außenprüfung ermöglichen – auch, wenn keine dieser Förderungsmaßnahmen eine Abgabe im Sinne der BAO darstellt“. Aufgrund des CFPG sollen nachträglich fehlerhafte Angaben oder sonstige Umstände im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermaßnahmen kontrolliert und entdeckt werden, die in der Folge die Förderstelle mit zivilrechtl...