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Vereinsrichtlinien-Wartungserlass 2017 veröffentlicht
Die wesentlichen Änderungen im Kurzüberblick
(B. R.) – Mit , BMF-010216/0002-IV/6/2017, BMF-AV 2017/174, erfolgen in den VereinsR 2001 neben der laufenden Wartung die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (BGBl I 2012/112), das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 (BGBl I 2013/14), das Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118), das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (BGBl I 2015/160), das Abgabenänderungsgesetz 2015 (BGBl I 2015/163) und das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (BGBl I 2016/77) sowie Anpassungen aufgrund der Überarbeitung der Klarstellungen und Fehlerkorrekturen.
Die wesentlichsten Änderungen betreffen folgende Themen:
Bei einer Verfolgung von Zielen, die mit der österreichischen Rechtsordnung nicht in Einklang stehen, kann der Zweck der Körperschaft nicht als gemeinnützig anerkannt werden;
Durchführung von Jugendlagern zum Zwecke von „Teambuilding“ im Rahmen der Jugendarbeit,
Anpassung der Einkommensverhältnisse für die materielle Hilfsbedürftigkeit be Verfolgung mildtätiger Zwecke;
Begriff der untergeordneten Förderung der Geselligkeit und der Unterhaltung;
Sacheinlage nach § 39 Z 3 und 5 BAO;
durch Erfüllungsgehilfen erbrachte unmittelbare gemeinnützige Tätigkeit;
Ausnahmen...