SWK-Spezial Betriebsübertragungen kompakt
3. Aufl. 2018
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S. 157IV. Die Besteuerung von Betriebsübertragungen – Kommentierung der steuerlichen Rechtsgrundlagen und Gestaltungsvorschläge
Für die Beurteilung des Abgabenrechts i.Z.m. Betriebsübertragungen sind folgende drei grundsätzliche Unterscheidungen zu treffen:
(Entgeltliches) Veräußerungsgeschäft oder (unentgeltliche) Schenkung?
Diese Abgrenzungsfrage ist relevant für die Entscheidung, ob Ertragsteuerrecht anzuwenden ist. Mit Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit gelangen die erbschafts- bzw. schenkungssteuerlichen Bestimmungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Anwendung. Seit müssen erbschafts- bzw. schenkungssteuerliche Vorgänge beim Finanzamt nur mehr angezeigt werden. Dessen ungeachtet ist die Unterscheidung zwischen entgeltlichem Veräußerungsgeschäft und unentgeltlicher Schenkungstransaktion von großer Bedeutung für die Praxisfälle der Betriebsübertragungen.
Share oder Asset Deal
Wird ein Betrieb oder ein Anteil an einer Kapitalgesellschaftübertragen? Bei der Veräußerung von Betrieben sind die Regelungen der §§ 24 und 37 EStG anzuwenden, bei Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen einer natürlichen Person sind die Bestimmungen des § 27 EStG heranzuzi...