SWK-Spezial Betriebsübertragungen kompakt
3. Aufl. 2018
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S. 15I. Der Betriebsübergang im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
1. Rechtsquellen
1.1. Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG)
Nach der Betriebsübergangsrichtlinie 1977/187/EWG (nunmehr RL 2001/23/EG) haben die Mitgliedstaaten die Übernehmer eines Betriebes zur Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse zu verpflichten. Demnach tritt der Übernehmer in die zum Zeitpunkt des Übergangs (siehe 6.) bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch ein (siehe auch 8.2). In Umsetzung dieser Richtlinie ist in Österreich mit dem das AVRAG in Kraft getreten. Mittlerweile regelt dieses Gesetz in unsystematischer Weise unterschiedlichste Materien (Pflicht zur Ausstellung eines Dienstzettels, Konkurrenzklausel, Ausbildungskostenrückersatz, Bildungskarenz, Wiedereingliederungsteilzeit, Sterbebegleitung, Pflegekarenz etc.). Kernstück des Gesetzes sind jedoch die Regelungen zum Betriebsübergang bzw. Übergang von Betriebsteilen (§§ 3 ff. AVRAG). Diese bezwecken den Schutz von Arbeitnehmern, die von einem Betriebsübergang betroffen sind (siehe 4.).
1.2. Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Dieses Gesetz enthält Bestimmungen zu den Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs für den Betriebsrat, zum Übergang von Betriebsvereinbarungen (worunter nur schriftliche Vere...