SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle
1. Aufl. 2020
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S. 11II. Rechtsgrundlage auf österreichischer Ebene
David Orzechowski
1. Umsetzung der DAC-6-Richtlinie in Österreich
Die Richtlinie 2018/822 (DAC-6-Richtlinie) zur Änderung der Richtlinie 2011/16 (EU-Amtshilferichtlinie) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur rechtswirksamen Umsetzung von Regelungen zum automatischen Informationsaustausch meldepflichtiger grenzüberschreitender Gestaltungen. Die DAC-6-Richtlinie ist eine Richtlinie iSv Art 288 AEUV, als solche an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet und bezüglich ihres Ziels verbindlich. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie rechtswirksam in innerstaatliches Recht zu transformieren. Es bleibt jedoch den Mitgliedstaaten selbst überlassen, in welcher Form und mit welchen Mitteln die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie erfolgt.
In Österreich wurde die DAC-6-Richtlinie durch das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) rechtzeitig (bis ) umgesetzt. Das EU-MPfG trat mit in Kraft und umfasst Bestimmungen zur persönlichen und sachlichen Meldepflicht, zu Inhalt und Form der Meldung, zur Verarbeitung der gemeldeten Informationen und Schlussbestimmungen zum Vollzug und Inkrafttreten des EU-MPfG. Sanktionen bei Nichteinhaltung d...