Martin Jann/Richard Jerabek/Pia Spanblöchl/Nikolaus Neubauer/Benjamin Fassl/Marianna Dózsa/Christiane Zöhrer/Katharina Moldaschl/Annika Streicher/Martin Klokar/Markus Mittendorfer/Michael Reither/Cornelia Kalina/Christine Schellander/Mario Riedl/Christine Schubert/Mario Wegner/Susanne Pietschnig

SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4229-1

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SWI-Spezial - Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle (1. Auflage)

S. 103V. Bedingt meldepflichtige Gestaltungen

Benjamin Fassl/Martin Jann/Cornelia Kalina/Katharina Moldaschl/ Christine Schellander/Christiane Zöhrer

1. Bedingung Main-Benefit-Test (§ 6 EU-MPfG)

Christiane Zöhrer

Einleitung/Hintergrund

Neben unbedingt meldepflichtigen Gestaltungen iSd § 5 EU-MPfG sind bedingt meldepflichtige Gestaltungen iSd § 6 EU-MPfG Teil der sachlichen Meldepflicht, sobald eine Risiko der Steuervermeidung gem § 4 EU-MPfG besteht. Während unbedingt meldepflichtige Gestaltungen in jedem Fall der Meldepflicht unterliegen, hat eine Meldung im Fall von bedingt meldepflichtigen Gestaltungen zu erfolgen, wenn die Bedingung erfüllt ist. Demnach hat der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile einer Gestaltung, den eine Person unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände vernünftigerweise von der Gestaltung erwarten kann, die Erlangung eines Steuervorteils zu sein (Main-Benefit-Test [MBT]).

Gestaltungen, die unter Voraussetzung des MBT als bedingt meldepflichtig zu qualifizieren sind, werden in § 6 Z 1 bis 7 EU-MPfG beschrieben. Da die Erfüllung des MBT eine Art „Vorprüfung“ für das Vorliegen eines bedingt meldepflichtigen Gestaltungsmerkmals des § 6 EU-MPfG ist, kommt diesem Kriterium eine übergeordnete Bedeutung zu. Aufgrund des offen for...

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