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SWK 1-2, 1. Jänner 2018, Seite 8

Identifikationsnummern für juristische und natürliche Personen

Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte ab 2018

Arno Zimmermann

Auf Grundlage der MiFID-II-Richtlinie (RL 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente) benötigen juristische und natürliche Personen ab 2018 eine sie identifizierende Nummer, um jegliche Wertpapiertransaktionen unter Zuhilfenahme von Finanzdienstleistern durchführen zu können.

Rechtzeitiges Handeln ist geboten, um Verzögerungen beim Wertpapierhandel im neuen Jahr zu vermeiden.

1. Legal Entity Identifier

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine 20-stellige Zahl, die jede juristische Person im weiteren Sinn, einschließlich Personengesellschaften und auch eingetragener Einzelunternehmer, für die Zwecke des Wertpapierhandels weltweit identifiziert. Jede Verfügung über Wertpapiere (Kauf, Verkauf, [Um-]Buchungen) darf ab nur unter Angabe des LEI gegenüber dem jeweiligen Finanzdienstleister erfolgen.

Der LEI kann bei zahlreichen Dienstleistern beantragt werden, wobei die Österreichische Kontrollbank (OEKB) das „WM-Leiportal“ (www.wm-leiportal.org) des WM-Datenservice ausdrücklich empfiehlt und alle Anträge österreichischer juristischer Personen, die an das WM-Leiportal gerichtet sind, überprüft. Die Beantragung und die Erteilung können vollständig online erfolgen.

Anzugeben sind bei der B...

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