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Wohnsitz
Das Bestehen eines Wohnsitzes iSd § 26 Abs 1 BAO ist steuerlich stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes – hier gleichbedeutend mit dem Innehaben – einer Wohnung geknüpft. Der Wohnsitzbegriff des Steuerrechts knüpft an die tatsächliche Gestaltung der Dinge. Um einen Wohnsitz iSd Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten. – (§ 26 Abs 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2019/15/0145)