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SWK 16, 1. Juni 2021, Seite 927

Rechtswidrigkeit/Offensichtlichkeit nach § 293b BAO

Entscheidung: RV/7105678/2019, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 293b BAO.

Durch die Übernahme einer – somit richtigen – anrechenbaren Lohnsteuer von null Euro in den Einkommensteuerbescheid ist keine Unrichtigkeit und in weiterer Folge keine Rechtswidrigkeit des Bescheides zu erkennen. § 293b BAO ist daher nicht anwendbar.

Die selbst in der Beschwerde angeführten Prüfschritte (vgl ) übersteigen die vom Gesetzgeber normierten Anforderungen an die Offensichtlichkeit einer Unrichtigkeit erheblich.

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