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SWK 33, 20. November 2017, Seite 1407

Mehrwertsteuer: Einfuhrmehrwertsteuertatbestand und -anspruch iZm den Vorschriften des Zollkodex

1.

Art 61 UAbs 1 und Art 71 Abs 1 UAbs 1 MwStSyst-RL in der durch RL 2007/75/EG des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass die Bezugnahme auf „[ein] Verfahren oder [eine sonstige] Regelung im Sinne“ des Art 156 Freizonen umfasst.

2.

Art 71 Abs 1 MwStSyst-RL in der durch RL 2007/75/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass bei der Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung innerhalb einer Freizone weder Einfuhrmehrwertsteuertatbestand noch -anspruch eintreten, wenn die Ware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union überführt wurde, was festzustellen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

3.

Art 71 Abs 1 UAbs 2 MwStSyst-RL in der durch RL 2007/75/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass dann, wenn eine Zollschuld gem Art 203 VO (EWG) Nr 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch VO (EG) Nr 1791/2006 des Rates vom geänderten Fassung entsteht und es aufgrund der im Ausgangsverfahren gegebenen Umstände ausgeschlossen ist, dass sie zum Entstehen einer Mehrwertsteuerschuld führt, eine Anwendung von Art 204 ZK allein zu dem Zweck, den Eintritt des Steuertatbestands dieser Steuer zu rechtfertigen, nich...

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