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EStG: Vertretertätigkeit
Wie der VwGH im Erkenntnis vom , 2003/15/0044, VwSlg 8008/F, ausgesprochen hat, ist es der Vertretertätigkeit gleichzuhalten, wenn Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers abgeschlossen werden. Auch die Anbahnung von Versicherungsverträgen ist als Vertretertätigkeit zu qualifizieren. – (§ 17 Abs 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2015/13/0009)