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SWK 28, 5. Oktober 2019, Seite 1271

Mehrwertsteuer: Vermietung von Sachanlagen und Inventargegenständen als Nebenleistung zur Hauptleistung „Verpachtung einer Immobilie“

1.

Der Begriff „Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens“ iSv Art 19 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einen Umsatz nicht erfasst, mit dem eine Immobilie, die einem Geschäftsbetrieb diente, einschließlich aller Sachanlagen und Inventargegenstände verpachtet wird, selbst wenn der Pächter diesen Betrieb unter demselben Namen wie der Verpächter fortführt.

2.

Art 135 Abs 1 Buchst l MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass ein Pachtvertrag, der eine Immobilie, die einem Geschäftsbetrieb diente, sowie sämtliche für diesen Betrieb erforderlichen Sachanlagen und Inventargegenstände zum Gegenstand hat, eine einheitliche Leistung darstellt, bei der die Verpachtung der Immobilie die Hauptleistung ist.

( Virgil Mailat, Delia Elena Mailat, Apcom Select SA, C-17/18)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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