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Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes
Parallel zum Steuerreformgesetz 2020 hat das Plenum des Nationalrats am eine Änderung des StiftEG beschlossen: Darin ist – im Gleichklang mit den Befreiungen im EStG und KStG – eine Steuerbefreiung für im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisationsreform aus dem Vermögen der bisherigen Betriebskrankenkassen errichteten Stiftungen vorgesehen.