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SWK 6, 20. Februar 2018, Seite 339

VfGH: Verlustvortrag

Der VfGH hat in seinem Erkenntnis VfSlg 19.185/2010 das Fehlen eines hinreichend angepassten Systems der Verlustberücksichtigung bei der – regelmäßig mit hohen Aufwendungen verbundenen – Vermietung und Verpachtung als unsachlich bewertet. Eine Verpflichtung, bei allen Einkunftsarten eine dem Verlustvortrag vergleichbare Verlustberücksichtigung vorzusehen, kann entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers daraus nicht abgeleitet werden. – (§ 18 Abs 6 EStG), (Ablehnung einer Beschwerde gegen den Ausschluss des Verlustvortrags für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)

( E 1701/2016)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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