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Mehrwertsteuer: Grundsatz der Neutralität schützt Steuerpflichtige vor finanziellem Risiko
Art 183 RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem iVm dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität ist dahin auszulegen, dass er der Herabsetzung der nach nationalem Recht regelmäßig auf einen nicht fristgerecht erstatteten Mehrwertsteuerüberschuss geschuldeten Zinsen entgegensteht, die wegen vom Steuerpflichtigen unabhängiger Umstände vorgenommen wird, wie etwa der Höhe des Zinsbetrags im Verhältnis zum Betrag des Mehrwertsteuerüberschusses, der Dauer der unterbliebenen Erstattung und den Gründen hierfür sowie den dem Steuerpflichtigen tatsächlich entstandenen Verlusten.
( Nidera, C‑387/16)