Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zustellung einer Beschwerdevorentscheidung an eine nicht vertretungsbefugte Person
Entscheidung: RV/7100485/2019, Revision nicht zugelassen.
Norm: § 97 BAO.
Das Finanzamt hat die Beschwerdevorentscheidung an eine nicht vertretungsbefugte Person adressiert und zugestellt, obwohl diese Person die Beschwerden nicht in eigenem Namen eingebracht hat. Eine Beschwerdevorentscheidung ist an den Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide zu adressieren und zuzustellen, wenn eine natürliche Person, die nicht der Bescheidadressat der angefochtenen Bescheide ist und nicht zu seiner Vertretung befugt ist, die Beschwerden namens des Bescheidadressaten der angefochtenen Bescheide einbringt.