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Anpassung der Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung
Am wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO geändert wird, im BGBl (BGBl II 2019/236) kundgemacht.
Die Änderung war aufgrund des im Rahmen des EU-Finanzanpassungsgesetzes 2019 beschlossenen EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetzes vorzunehmen.