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ASoK 6, Juni 2018, Seite 237

Verordnung zur Bewertung des PKW-Sachbezugs für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl II 2018/70.

Durch die angeführte Verordnung hat der Finanzminister die bereits im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2016 (AbgÄG 2016), BGBl I 2016/117, eingeräumte Option, die Höhe des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines durch eine Kapitalgesellschaft einem (im Sinne des § 22 Z 2 TS 2 EStG) wesentlich (mehr als 25 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeugs durch Verordnung festzulegen, umgesetzt.

S. 238Die nunmehr erlassene Verordnung, die erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden ist, sieht vor, dass § 4 Sachbezugswerteverordnung, der die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines firmeneigenen PKW durch Arbeitnehmer regelt, sinngemäß anzuwenden ist. Alternativ dazu kann der geldwerte Vorteil nach den auf die private Nutzung entfallenden, von der Kapitalgesellschaft getragenen Aufwendungen bemessen werden, wenn der wesentlich Beteiligte den Anteil der privaten Fahrten beispielsweise durch Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweist.

Offen ist, ob die neue, zum EStG ...

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