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SWK 16, 1. Juni 2018, Seite 749

Der Richtlinienentwurf über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher

Die Einseitigkeit der geplanten Instrumente zum Nachteil der Unternehmen ist beachtlich

Artur Schuschnigg

Die Europäische Kommission hat am im Rahmen des „New Deal for Consumers“ ihren lange angekündigten Vorschlag für eine Richtlinie über Verbandsklagen veröffentlicht. Nach der Kommission ist das Ziel dieser Richtlinie, die Unterlassungsverfahren wirksamer zu machen und dazu beizutragen, die Folgen von Verstößen gegen das Unionsrecht zu beseitigen, die sich auf die Kollektivinteressen der Verbraucher auswirken.

Offenkundiges Ziel der Europäischen Kommission ist es, Instrumente für Klagen gegen „große“ Unternehmen zu schaffen. Nach dem Entwurf kann allerdings jedes Unternehmen und auch jeder Unternehmer Angriffsziel einer Verbandsklage sein. Der Richtlinienvorschlag ist vollkommen unausgewogen, krass unternehmensfeindlich und verstößt mehrfach gegen die Grundrechte.

1. Hintergrund

Der Richtlinienentwurf enthält eine Vielzahl prozessrechtlicher Vorschriften, wie etwa die über Verbandsklagen auf Unterlassung, über Verbandsklagen zur Erwirkung von Abhilfemaßnahmen (wie etwa Entschädigungs-, Reparatur- oder Ersatzleistungen), über Vergleiche, über die Auswirkung rechtskräftiger Entscheidungen und über Beweismittel. Die verschiedenen Vorkommnisse der letzten Jahre und insbesondere die Verglei...

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