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SWK 16, 1. Juni 2018, Seite 748

Digitale GmbH-Gründung ante portas

Das Justizministerium hat kürzlich einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG), zur Begutachtung verschickt (40/ME 26. GP). Das Gesetz soll die elektronische Gründung von GmbHs ermöglichen und damit attraktiver machen.

§ 4 Abs 3 Satz 1 GmbHG soll in Zukunft als Formvoraussetzung auch einen elektronischen Notariatsakt ausreichen lassen. Die zentralen Änderungen betreffen die Notariatsordnung, insbesondere den neue § 69b NO.

Durch § 69b Abs 2 bis 4 NO sollen die grundlegenden Voraussetzungen für die Errichtung eines elektronischen Notariatsaktes festgelegt werden, um die bestehenden Sicherheits- und Qualitätsstandards wie bei physischer Anwesenheit zu sichern. Es soll gewährleistet werden, dass der Notar die ihn treffenden Identifizierungs-, Beistands- und Belehrungspflichten erfüllen kann.

Besonderes Augenmerk legt der Gesetzesentwurf auf das erhöhte Risiko hinsichtlich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Demnach hat der Justizminister in einer Verordnung festzulegen, welche Maßnahmen zum Ausgleich dieses erhöhten Risikos zu ergreifen sind.

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