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Steuerliche Behandlung bei Erwerb und Ausgabe eigener Aktien
Änderungen durch das RÄG 2014
Aufgrund der Änderungen durch das RÄG 2014 sind eigene Anteile in der Unternehmensbilanz nicht mehr als Vermögensgegenstand auszuweisen, sondern direkt vom Eigenkapital abzusetzen. Eigene Anteile lassen die unternehmensrechtliche GuV künftig unberührt. Dieser Beitrag untersucht, welche Auswirkungen diese Änderungen in der unternehmensrechtlichen Bilanzierung auf die steuerliche Gewinnermittlung haben. Dabei werden zwei mögliche Sichtweisen dargestellt und einer Würdigung unterzogen. Zusammenfassend zeigt sich, dass die steuerliche Behandlung mangels Klarstellung seitens der österreichischen Finanzverwaltung nicht eindeutig ist.
1. Problemstellung
Das RÄG 2014 brachte für die Bilanzierung eigener Anteile weitreichende Veränderungen. Aufgrund der Neuerungen im Rahmen des RÄG 2014 wurde die Bilanzierungspraxis eigener Anteile neu geregelt und den internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst. Demnach sind nunmehr eigene Anteile – auch wenn diesen grundsätzlich die Eigenschaft eines Vermögensstandes zukäme – nicht mehr auf der Aktivseite auszuweisen, sondern vom Eigenkapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Aktien führt daher zu einer Verkürzung der Bilanz.
Da Erwerb und Veräußerung e...