Julia Hutter/Wolfgang Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

U

Überlassene Arbeitskraft (Leiharbeitnehmer, Leiharbeitskraft, verliehene Arbeitskraft)

ist ein Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person, die im Rahmen der → Arbeitskräfteüberlassung vom Überlasser Dritten zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird. Sie erbringt die an sich ihrem Vertragspartner (dem → Überlasser) geschuldete Arbeitsleistung einem Dritten (dem → Beschäftiger). (dn)

Überlasser (Arbeitskräfteüberlasser, Verleiher, Leiharbeitsunternehmen)

ist, wer Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich verpflichtet (§ 3 Abs 2 AÜG). Der Überlasser ist der Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinn. Er behält auch während der Dauer der Überlassung seine Rechtsstellung als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskraft bei. Der OGH betont, dass sich die → Arbeitskräfteüberlassung nicht auf bloße → Arbeitsvermittlung beschränken dürfe und der Überlasser das wirtschaftliche Wagnis eines Unternehmers tragen müsse (9 Ob A 233/98z). Den Überlasser trifft somit die Entgeltpflicht – er haftet für die gesamten der überlassenen Arbeitskraft zustehenden Entgeltansprüche; der → Beschäftiger haftet als Bürge und, wenn er seine Verpflichtungen aus der Überlassung bereits dem Überlasser nachweislich erfüllt hat, haftet er nur als Ausfallbürge (§ 14 AÜG). Darüber hinaus treffen den Überlasser neben ...

Daten werden geladen...