Fachlexikon Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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Q
Qualifizierte Person
Zur → Vertretung in erster und zweiter Instanz qualifizierte Personen sind (§ 40 Abs 1 ASGG):
Rechtsanwälte;
Funktionäre und Arbeitnehmer einer → gesetzlichen Interessenvertretung oder kollektivvertragsfähigen → freiwilligen Interessenvertretung (zB Gewerkschaft) in ihrem Wirkungsbereich;
Dienstnehmer der → IEF-Service-GmbH bei Streitigkeiten auf → Insolvenzentgelt;
Für Versicherungsträger gelten Sonderbestimmungen.
Vor den Gerichten erster Instanz dürfen sich die Parteien außer durch qualifizierte Personen noch durch folgende ausdrücklich genannte Personen vertreten lassen (§ 40 Abs 2 ASGG):
der Arbeitgeber durch einen Arbeitnehmer oder Prokuristen oder Mitglied des geschäftsführenden Organs,
der Arbeitnehmer durch ein Mitglied des zuständigen → Betriebsrats,
→ Belegschaftsorgane (siehe dazu → Parteifähigkeit der Belegschaftsorgane) durch eines ihrer Mitglieder,
durch jede andere geeignete Person (über deren Eignung entscheidet der Senatsvorsitzende). (cgs)
Qualitätsprämie
ist eine bei Prämienlohnsystemen vor allem bei Arbeitern zunehmende Form einer laufenden, der Höhe nach schwankenden Leistungs- bzw Erfolgsprämie, bei der nicht die Menge, sondern nur bzw auch die Qualität der Produktion bzw p...