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Hutter/Mazal

Fachlexikon Arbeitsrecht

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1345-1

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Fachlexikon Arbeitsrecht (1. Auflage)

Q

Qualifizierte Person

Zur → Vertretung in erster und zweiter Instanz qualifizierte Personen sind (§ 40 Abs 1 ASGG):

  • Rechtsanwälte;

  • Funktionäre und Arbeitnehmer einer → gesetzlichen Interessenvertretung oder kollektivvertragsfähigen → freiwilligen Interessenvertretung (zB Gewerkschaft) in ihrem Wirkungsbereich;

  • Dienstnehmer der → IEF-Service-GmbH bei Streitigkeiten auf → Insolvenzentgelt;

  • Für Versicherungsträger gelten Sonderbestimmungen.

Vor den Gerichten erster Instanz dürfen sich die Parteien außer durch qualifizierte Personen noch durch folgende ausdrücklich genannte Personen vertreten lassen (§ 40 Abs 2 ASGG):

  • der Arbeitgeber durch einen Arbeitnehmer oder Prokuristen oder Mitglied des geschäftsführenden Organs,

  • der Arbeitnehmer durch ein Mitglied des zuständigen → Betriebsrats,

  • → Belegschaftsorgane (siehe dazu → Parteifähigkeit der Belegschaftsorgane) durch eines ihrer Mitglieder,

  • durch jede andere geeignete Person (über deren Eignung entscheidet der Senatsvorsitzende). (cgs)

Qualitätsprämie

ist eine bei Prämienlohnsystemen vor allem bei Arbeitern zunehmende Form einer laufenden, der Höhe nach schwankenden Leistungs- bzw Erfolgsprämie, bei der nicht die Menge, sondern nur bzw auch die Qualität der Produktion bzw p...

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